Sind Katzen Fundtiere zweiter Klasse?

Kein anderes Haustier ob Hund, Hamster oder Kaninchen löst, wenn es als Fundtier gemeldet wird, ähnliche Reaktionen bei den zuständigen Stellen aus wie die Katze. Anrufe betroffener Bürger beim Tierschutzverein belegen dies. Die Annahme von Katzen als Fundtier seitens der Ämter werden aus unterschiedlichsten Gründen abgelehnt, obwohl der Runderlass des Innenministers seit 1993 unverändert gilt. Dort heißt es: „Im Zweifel hat die Fundbehörde bis zum Nachweis des Gegenteils davon auszugehen, dass es sich bei Fundsachen oder Fundtieren um verlorene Sachen oder Tiere handelt.“

Ein unverkennbares Zeichen, dass es sich bei Katzen um sogenannte Freigänger oder ausgesetzte Tiere handelt, ist ihre Zutraulichkeit zu Menschen. Trotzdem lassen sich nicht alle Freigänger auf den Arm nehmen, und fängt man sie ein, werden sie unter Umständen erst recht zu wahren Kratzbürsten. Die langjährigen Erfahrungen des Tierschutzvereins haben gezeigt, dass die meisten, anfänglich wehrhaften Katzen*, nach ein paar Tagen in ruhiger Umgebung zutraulich werden und sich auch von fremden Menschen anfassen lassen. Dies ist aus Sicht der Tierschutzvereine die einzige sichere Methode um festzustellen ob eine Katze ein Fundtier ist oder nicht, wenn äußere Anzeichen wie Halsband, Kastrations-, Operationsnarben oder Chips fehlen.

Die Freigänger die schon länger unabhängig unterwegs sind oder traumatische Erlebnisse* hatten – das geht von Fenster- oder Balkonstürzen über Autounfälle bis hin zu Hundeattacken – verhalten sich oftmals fremden Menschen wie auch den eigenen Besitzern gegenüber zurückhaltend. Man kann auch sie dann nur noch per Falle einfangen.

Zudem verlernen ausgesetzte** Katzen den Kontakt zu Menschen und werden immer scheuer. Auch sie müssen ab einem gewissen Grad der Entfremdung per Falle eingefangen werden, gewöhnen sich jedoch wieder an den Kontakt mit Menschen.

Die Behörden lehnen entgegen der Weisung durch ihren Dienstherren (s.o.) die Annahme der Fundkatzen lange bevor sie es sicher überprüfen können, z.B. durch in Augenscheinnahme, Überprüfung mit einem Chiplesegerät oder Beobachtung für ein paar Tage in ruhiger Umgebung, schon telefonisch mit folgenden Begründungen ab:

1. In den Fällen wo es um scheue Katzen geht, sagen sie, dass sie nur für Haustiere zuständig sind, diese Katzen aber weil sie sich wild gebärden (s.o.), wären den Wildtieren zu zuordnen.***

2. Wenn ihnen eine freilaufende Katze gemeldet wird, sagen sie, dass sie erst kommen, wenn die Katze eingefangen wurde, weil sie seien nur für die Abholung und den Transport zuständig.****

3. Ist dann aber eine Katze vom Bürger eingefangen worden, sagen sie, dass nun der Bürger für die Katze zuständig sei, weil eine Falle verwendet wurde.

4. Ebenso wenn eine Katze dem Bürger zugelaufen ist und von ihm bereits versorgt wurde, sagen sie, dass nun der Bürger für die Katze zuständig sei, weil er die Katze bereits mit Futter oder Wasser versorgt hat.

5. Oder wenn eine Katze zugelaufen und zahm ist, wird sie auch nicht angenommen, weil sie wild sein könnte und erst durch anfüttern gezähmt sein könnte. (Erna November 08)

6. Wenn eine Katze zugelaufen und zahm ist, soll sie wieder ausgesetzt werden, weil sie jemandem gehört. (07.04.2009)

7. Das Amt ist nur für Fundtiere zuständig, also Tiere die einen Besitzer haben. (08.04.2009)

Bei diesen sehr unterschiedlichen sich teilweise widersprechenden Argumenten kann die Annahme jeder Katze wegen Nichtzuständigkeit abgelehnt werden. Damit würde jedes Tierheim für Katzen überflüssig werden.

Viele Katzen (s. u.) fanden auf diese Weise im letzten Jahr nicht mehr den Weg ins sichere Tierheim und damit auch nicht mehr zurück zu ihren Besitzern. Immer mehr Katzen “verwildern” und bleiben unkastriert. Dies führt zu einer wieder ansteigenden Population von streunenden Katzen, die mit immer größer werdendem Aufwand versorgt werden muss und zu immer mehr Katzenleid.

Die Versorgung gehört nicht zu den Pflichtaufgaben der Gemeinden, und wird den Tierschutzvereinen überlassen. Letztendlich zahlt aber die immer teurer werdende Zeche der Bürger, ob durch Spenden oder durch Steuern.

Jedes andere Haustier ob Hund, Hamster oder Kaninchen wird von den zuständigen Stellen in der Regel ohne Probleme angenommen.

Katzen sind also seit einem Jahr Fundtiere zweiter Klasse!

Fußnoten

* Ein bekannter Fall war die Katze die monatelang mit einem Bein im Halsband umher lief und sich nicht einmal mehr von den Besitzern anlocken, geschweige denn anfassen ließ. Sie musste mit der Falle gefangen werden und konnte nur mit Hilfe eines Zwangskäfig für die notwendige OP in Narkose gelegt werden. Wenige Tage später war sie wieder ganz die alte.

** Das Aussetzen von Tieren ist eine Straftat und kann nur verfolgt werden, wenn man die Opfer einfängt und mit ihrem Foto nach den Tätern sucht.

***  Zum Glück gehören Katzen nicht zu den jagdbaren Wildtieren, sondern sind, egal wie scheu oder wie lange sie schon streunen, Haustiere. Ja selbst wenn sie schon in Freiheit geboren wurden, sind sie immer noch Hauskatzen, die als Kulturfolger unsere Hilfe zum Überleben benötigen. Allein auf sich gestellt wären sie nicht überlebensfähig.

Unsere Hauskatzen stammen von der Falbkatze (Felis sylvestris lybica) ab und wurden schon im Alten Ägypten domestiziert von wo aus sie als Kulturfolger ihren Siegeszug über alle fünf Kontinente antrat. Sie sind deutlich kleiner als die auch in Europa beheimateten Wildkatzen (felis sylvestris). Wildkatzen gibt es in unser Region nicht. Nicht einmal in Brandenburg. Alle in unserer Region lebenden Katzen sind Hauskatzen ob scheu oder zahm und sind ohne den Menschen nicht überlebensfähig.

**** Die Zuständigkeit erstreckt sich laut der Potsdamer Ausschreibung zur Fund- und Verwahrtierbetreuung auch auf die Bergung also das Einfangen von Tieren.

Nähere Informationen:

Im Jahr 2008 wurden 360 Potsdamer Fundtiere betreut. In den Jahren 2003 bis 2007 wurden im Schnitt jährlich 720 Potsdamer Fundtiere betreut.

Zwei ausgesetzte rote Katzenwelpen, Mai 2008 wurden vom Amt nicht abgeholt weil sie nach Ansicht der Behörden angeblich von Wildkatzen gezeugt wurden. Rote Katzen in der Natur sind seltener als ein Sechser im Lotto mit Zusatzzahl.

Schulkatze 11.09.2008 wurde trotz offensichtlicher Notlage nicht vom Amt abgeholt, der TSV barg sie und brachte sie zur Tierklinik wo sie wegen Unterkühlung nicht mehr gerettet werden konnte. Eine Anzeige ist anhängig.

Nikita 19.11.2008, wurde trotz Trümmerbruch vom Amt nicht abgeholt, der TSV barg sie, ließ sie zweimal operieren und vermittelte sie.

Barcadi 27. – 29. 11.2008, saß drei Tage auf einem Baum wurde vom Amt nicht geborgen, der TSV und Anwohner organisierten die Rettung durch das THW, sie ist glücklich vermittelt.

Erna November 2008 die von einem Tierarzt gemeldete zahme Katze wurde von Amt abgelehnt und erst nach Intervention durch den TSV abgeholt.

Einstein 07.04. 2009, wurde aus Personalnot (Bombenentschärfung) nicht vom Amt abgeholt, der TSV brachte sie zum Tierarzt und versorgt sie.

Katzenmutter mit 7 Welpen 08.04.2009 wurden vom Amt nicht abgeholt, sie werden derzeit von dem Finder versorgt.

Kommentare

Das ist ja ein Skandal! Warum werden diese Vorgänge nicht öffentlich gemacht?
In der Presse habe ich bisher nichts darüber gelesen.
Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, ein Amt zur Erfüllung seiner Aufgaben zu zwingen?
Übrigens gibt es auch Ämter, die ihre Pflicht der Fundtierbetreuung auch bezüglich Katzen vorbildlich erfüllen, z.B. das der Gemeinde Kloster Lehnin. Da besteht der Vertrag mit dem nahe gelegenen Tierheim Brandenburg und vermutlich liegt hier das Problem mit dem Amt in Potsdam. Solange es dort das Tierheim gab, gab es auch keine Schwierigkeiten und Diskussionen bei der Aufnahme von Fundkatzen….!

“Das Amt ist nur für Fundtiere zuständig, also Tiere die einen Besitzer haben…”

Dieses Argument ist an bestechender Logik kaum zu überbieten. Also gilt für alle, die zukünftig eine Katze finden:

Bevor Sie das Ordnungsamt anrufen, bitte erst die Katze nach etwaigen Besitzern fragen!

Ich bin der Meinung, das dieses Katzenproblem öffentlich gemacht werden sollte. Mir war bis eben davon nichts bekannt und bin empört, wie man mit den Katzen verfährt.Wie kann den Katzen geholfen werden? Ich bin Hundebesitzerin und liebe auch alle anderen Tiere und hoffe, daß allen Fundtieren und ihren Helfern
geholfen wird.

Hallo,
arbeite selber in einer kleinen Behörde (10.000 Einw.) und weiß wie schwer die Unterbringung von Fundtiere ist. Es gibt kaum Tierheime und die im Umfeld sind, sind meisst überfüllt und nehmen uns kaum Tiere ab. Hunde können in der Regel fast immer untergebracht werden, da es bei uns im Jahr so ca. 10 Tiere sind. Katzen dagegen sind im Jahr (laut Meldungen der Bürger) weit über 50. Wir konnten schon mehrfach nachweisen, dass sich mancher Tierhalter der Katzen entledigen will und die Behörde missbraucht. Deshalb bringen wir auch nur verletzte Katzen unter oder die Tiere (Jungtiere) die uns per Karton vor die Tür gestellt werden.
Das Problem gibt es nicht nur in Deutschland sondern Weltweit. Nicht die Behörde ist das Problem, sondern die verantwortungslosen Tierhalter. Aber einer muss ja der Bu-Mann sein.
P.S. Bin übrigens auch Katzenhalter

Sehr geehrter Herr Zimmer,

obwohl ich Zweifel an der Glaubwürdigkeit Ihrer Geschichte hege, habe ich Ihren Kommentar nicht gelöscht. Ihre Argumentation ist sehr einfach und eines Behördenmitarbeiters eigentlich nicht angemessen.

Sie haben natürlich Recht, wenn Sie sagen, dass das Problem ursprünglich von Tierhaltern ausging, das zweifelt ja auch niemand an. Wir sind aber in der Diskussion doch längst ein paar Schritte weiter. Eben weil es diese verantwortungslosen Menschen in unserer Gesellschaft gibt, haben wir, die Bundesrepublik Deutschland, als Gemeinschaft die Verantwortung übernommen. Die Folge davon ist, dass die Betreuung von ausgesetzten Tieren zur Pflichtaufgabe der Gemeinden wurde. Wie das Wort Pflichtaufgabe schon nahelegt, muss diese Aufgabe erfüllt werden. Eine Gemeinde kann es sich also nicht aussuchen ob sie es macht oder nicht oder nur teilweise. Hierzu gehört auch jeden Mißbrauch zu unterbinden und wenn möglich entsprechend zu sanktionieren, aber sie darf niemals ein Tier auf Grund eines Verdachts, wie es offensichtlich Ihre Gemeinde handhabt, ablehnen. Ihre Gemeinde macht sich damit eindeutig strafbar.

Sie beklagen weiterhin, dass es kaum Tierheime gibt und die wenigen zu voll sind. Sie müssen sich, bzw. die Behörden müssen sich hier an ihre eigene Nase fassen. Niemand sonst ist dafür zuständig. Den Behörden ist es freigestellt wie sie es schaffen die Tiere artgerecht zu betreuen, aber finden sie keinen Betreuer, müssen Sie es selbst machen. Platzmangel gibt es nicht wirklich da es den Gemeinden freisteht Tierpensionen zu beauftragen. Das eigentliche Problem ist die Geldnot oder manchmal einfach nur der Geiz. Da es sich aber um eine Pflichtaufgabe handelt, zählt das Argument nicht.

Die von Ihnen angesprochenen Tierheime – ich setze mal voraus, dass Sie Tierheime von Tierschutzvereinen meinen – sind entgegen der landläufigen Meinung zu gar nichts verpflichtet. Hier haben sich Privatleute zusammengefunden, die mit Ihrer Zeit, Ihrem Geld und Spenden, Tieren helfen wollen. Wenn die Gemeinde will, dass diese Tierheime ausreichend Kapazitäten vorhält muss sie mit dem Verein einen Vertrag abschließen und auch für den Leerstand entsprechend zahlen. Die Realität sieht aber leider anders aus. In der Regel zahlen die Vereine, wenn sie die Fundtierbetreuung übernommen haben noch drauf.

Mit freundlichen Grüßen
Niklas Wanke
1.Vorsitzender des Tierschutzvereins Potsdam und Umgebung e.V.

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